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Herzlich willkommen bei der PhysioPlus-Oberbruch!

Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der PhysioPlus-Oberbruch, welche von Michelle Eurelings geleitet wird, begrüßen zu dürfen.



Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie. Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Therapiemethoden verschaffen.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aus eigener Kraft zu besuchen, vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin, wir besuchen Sie auch gern zu Hause.

Ihr Team der PhysioPlus-Oberbruch

Unser Team

Unser Team der PhysioPlus-Oberbruch sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Team
Michelle Eurelings
Physiotherapeutin
Team
Mitchell Lemmens
Physiotherapeut
Team
Shanon Holierhoek
Physiotherapeutin
Team
Charlie van der Waart
Physiotherapeutin
Team
Alex Eurelings
Physiotherapeut
Team
Jolijn Janssen-Stijaert
Physiotherapeutin

Unsere Leistungen

Krankengymnastik Neurologische Physiotherapie Manuelle Therapie Manuelle Lymphdrainage Craniomandibulaire Therapie Massage/Fango/HL Taping Hausbesuche
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  • Physiotherapeut/in / Krankengymnast/in
  • Masseur/in
Zulassungserweiterungen / Schwerpunkte
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Neurologische Krankengymnastik (PNF)
  • Orthopädische Krankengymnastik
Zusätzliche Leistungen / Anwendungen
  • Beckenbodengymnastik
  • Hausbesuche
  • klassische Massagetherapie (KMT)
  • Sportphysiotherapie
Sprachen
  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch

Einrichtung

Aktuelles

Herzkrank und erkältet: Wann darf man wieder Sport machen?
Husten, Schnupfen und Fieber sind bei wechselhafter Wetterlage keine Seltenheit. Wann können herzkranke Menschen nach einer Erkältung oder grippalem Infekt wieder Sport treiben? Ein Sportkardiologe gibt Rat

Heute noch mild, morgen schon wieder kalt: Plötzlich wechselnde Wetterlagen gehen oftmals auch mit einer steigenden Zahl an grippalen Infekten, mit Husten, Schnupfen und Fieber einher. Gerade für Menschen mit Herzerkrankungen wie Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer Herzklappenerkrankung ist der Schutz ihres Herzens vor einer möglichen zusätzlichen Schädigung durch eine Grippe (Influenza) oder einen grippalen Infekt wichtig. Häufige Fragen vieler Herzpatienten sind in diesem Zusammenhang: Wie erkenne ich, dass mein Herz infolge einer Grippe geschädigt ist? Kann ich mich durch eine Grippeimpfung davor schützen? Und wie lange muss ich nach einer Erkältung, einem grippalen Infekt oder einer Grippe mit dem Sport pausieren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt hier Sportkardiologe Prof. Dr. med. Jürgen Scharhag vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Infos sind auch unter www.herzstiftung.de/sport-nach-erkaeltung abrufbar.

Wichtig für Herzkranke: Grippeimpfung zum Schutz vor Herzbeteiligung „Eine Grippeimpfung ist gerade für Herzpatienten in jedem Fall ratsam. Denn eine echte Grippe, die Influenza, wirkt sich bei etwa jedem zehnten Erkrankten auch auf das Herz aus“, sagt Prof. Scharhag, der die Professur für Sport- und Leistungsphysiologie am Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport der Universität Wien innehat. „Unter anderem kann eine Herzmuskelentzündung, die Myokarditis, die Folge sein.“ Daher sind ohnehin Herzkranke bei einer Grippe eher gefährdet, dass es zu weiteren Herzproblemen kommt. Mit einer Impfung gegen Grippe (Influenzaviren) lässt sich die Erkrankungswahrscheinlichkeit oder zumindest die Schwere einer Influenza verringern – und damit auch das Risiko einer Herzmuskelentzündung.
Allerdings werden die meisten Infektionen der oberen Atemwege nicht durch Influenzaviren, sondern durch andere Viren wie Adenoviren oder Rhinoviren hervorgerufen. Man spricht dann von einem grippalen Infekt im Unterschied zu einer Grippe – auch wenn mitunter die Symptome ähnlich sind. „Auch diese Viren können – wenn auch seltener als Influenzaviren – eine Herzmuskelentzündung begünstigen, vor allem, wenn sich der Erkrankte nicht genügend schont und auskuriert“, betont Scharhag.

Herzbeteiligung: Was sind typische Anzeichen? Die Anzeichen einer Herzbeteiligung sind relativ unspezifisch, am häufigsten anzutreffen sind
- Müdigkeit,
- Abgeschlagenheit,
- Kurzatmigkeit oder
- Engegefühl in der Brust bzw. Schmerzen hinter dem Brustbein oder
- Herzstolpern (bei etwa jedem fünften Betroffenen).

Bei diesen Symptomen sollte man umgehend zum Arzt, der bei Verdacht auf eine Beteiligung des Herzens neben der Anamnese und einer körperlichen Untersuchung, ein EKG, eine Ultraschalluntersuchung des Herzens und eine Blutuntersuchung vornehmen wird. Lässt sich mit den aufgeführten Untersuchungen eine Beteiligung des Herzens nicht zweifelsfrei nachweisen oder ausschließen, ist als nächster Schritt eine Kernspintomographie (Kardio-MRT) des Herzens erforderlich.

Wie lange nach einem Infekt bis zum sportlichen Neustart pausieren? Gegen einen grippalen Infekt gibt es keine spezifische Therapie. Dennoch lassen sich die Symptome – wie auch bei einer Influenza – durch Erkältungsmittel wie Nasentropfen oder fiebersenkende Mittel häufig bessern. Oft empfinden Betroffene auch das Inhalieren als hilfreich. Wer sich wieder fitter fühlt, kann zunächst Spaziergänge an der frischen Luft absolvieren.
Auf Sport sollte man hingegen generell für die Dauer der Erkrankung verzichten, rät Sportkardiologe Scharhag. Der Körper sei in dieser Phase geschwächt. Eine sportliche Belastung beeinflusse dann das Immunsystem und könne somit schädlich sein. „Wie lange die Sportpause sein sollte, lässt sich pauschal nicht sagen, weil jeder Infekt unterschiedlich verläuft und sich jeder Betroffene individuell unterschiedlich schnell erholt.“ Meist liege man bei einem gewöhnlichen grippalen Infekt der oberen Atemwege mit einer Pause zwischen sieben und 14 Tagen richtig. Bei einer Influenza sollte man sogar mindestens 14 Tage pausieren. „Bis zu einem sportlichen Neustart mit zunächst niedrigen Belastungsintensitäten sollten wenigstens zwei bis drei symptomfreie Tage vorliegen.“

Generell sind bei Erkältung, grippalem Infekt oder Grippe folgende Punkte zu beachten

- Je stärker der Infekt war, desto länger die Pause.
- Bereits bei leichten Symptomen wie Halsschmerzen, Schnupfen oder Husten auf Sport und Training verzichten.
- Bei Gliederschmerzen oder Fieber ist körperliche Schonung erforderlich und Sport absolut tabu.
- Sind die Beschwerden/Symptome weg und es besteht wieder eine gute Leistungsfähigkeit im Alltag (z.B. erkennbar beim Treppensteigen), kann sanft mit lockerem bzw. erholsamem Training gestartet und dieses behutsam nach Befindlichkeit über ein bis zwei Wochen gesteigert werden. Dabei immer auf den eigenen Körper achten und z.B. den Puls kontrollieren.
- Bei Mattigkeit/Energielosigkeit mit dem Sport lieber noch warten. Und bei Unklarheiten hinsichtlich der Belastbarkeit sicherheitshalber beim Arzt vorstellen.
- Wurde eine Herzbeteiligung/Myokarditis festgestellt, muss mindestens drei Monate pausiert werden und die Sporttauglichkeit von einem Sportkardiologen u. a. mit Ruhe-EKG, Herzultraschall und Belastungs-EKG beurteilt werden. Bei regelrechten Befunden kann dann wieder mit dem Sport begonnen werden.

(ne/wi) Bildunterschrift: Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Scharhag, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung, Professur für Sport- und Leistungsphysiologie, Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport, Universität Wien

Mythen über Rückenschmerzen - Was stimmt, was nicht?
Tag der Rückengesundheit am 15. März 2023

Rückenschmerzen kennt fast jeder. Viele Vorstellungen, woher sie kommen und wie man sie behandeln muss, sind mittlerweile zu echten Mythen geworden: So gelten krummes Sitzen oder die Bandscheiben häufig als Ursache und Massagen helfen bei Rückenschmerzen immer. Anlässlich des Tages der Rückengesundheit geht die Stiftung Gesundheitswissen gängigen Mythen rund um Rückenschmerzen auf den Grund und klärt auf, was an ihnen dran ist.

Fast jeder kann zum Thema Rückenschmerzen eine Geschichte erzählen. Laut einer großangelegten Befragung zur Prävalenz von Rückenschmerzen in Deutschland aus den Jahren 2019 und 2020 berichteten 61,3 Prozent der Befragten, dass sie in den vergangenen 12 Monaten von Rückenschmerzen betroffen waren. Aber kommen Rückenschmerzen wirklich vom krummen Sitzen? Oder kann durch ein MRT der Grund für die Schmerzen erkannt werden? Die Stiftung Gesundheitswissen informiert zu fünf gängigen Rückenmythen und erklärt, was stimmt und was nicht.

Mythos I - Mit Röntgen lässt sich immer die Ursache von Rückenschmerzen finden.

Der Glaube, bildgebende Verfahren, wie das Röntgen, können die Ursachen von Rückenschmerzen immer offenbaren, ist weit verbreitet. Leider bleibt das ein Mythos, denn eine sichere Ursache für die Schmerzen lässt sich dadurch nur selten finden, wie wissenschaftliche Studien zeigen. Auf Röntgenbildern oder in Kernspintomografien (MRT) können zwar Veränderungen am Rücken sichtbar werden, die im Verdacht stehen, Rücken- oder Kreuzschmerzen auszulösen, wie z.B. kleinere Abnutzungserscheinungen. Das Problem ist allerdings, dass diese Veränderungen auch bei vielen Menschen vorkommen, die keinerlei Beschwerden haben. Es lässt sich also nicht zwingend daraus schließen, dass die festgestellte Veränderung tatsächlich für die Beschwerden verantwortlich ist - und so ist auch der Behandlungserfolg fraglich. Gleichzeitig kann Bildgebung unnötige Therapien nach sich ziehen und die Chronifizierung fördern. Aus diesem Grund wird in der ärztlichen Leitlinie für Nicht-spezifische Kreuzschmerzen auch empfohlen, dass bildgebende Verfahren, wie die Röntgenuntersuchung, nur in bestimmten Fällen, wie z.B. nach einer Verletzung durch einen Unfall, eingesetzt werden sollten.

Mythos II - Meistens sind die Bandscheiben schuld an den Schmerzen.

Was viele nicht wissen: Ein Bandscheibenvorfall geht gar nicht immer mit schlimmen Rückenschmerzen einher. Es kommt vor, dass Betroffene nur durch Zufall davon erfahren, z.B. wenn aus anderen Gründen eine MRT-Untersuchung gemacht wird. Nur bei etwa 4 von 100 Patienten ist ein Bandscheibenvorfall der Auslöser für Schmerzen im Rücken. Insofern handelt es sich bei der Annahme, für Kreuzschmerzen sind die Bandscheiben verantwortlich, eher um einen Mythos. Wenn aber ein Bandscheibenvorfall Rückenscherzen auslöst, dann strahlt dieser Schmerz meist aus. Außerdem können Störungen der Berührungsempfindlichkeit und motorische Störungen auftreten.

Mythos III - Durch häufige Belastung nutzt sich der Rücken ab.

Nein, solange es sich nicht um sehr belastenden Leistungssport handelt, ist jegliche Bewegung und auch Belastung gut für den Rücken. Im Gegenteil: Der Rücken wird durch Alltagsbewegungen eher gestärkt. Wer seinem Rücken etwas Gutes tun möchte, treibt zusätzlich Sport. Als rückenfreundlich gelten dabei Radfahren, Schwimmen, Reiten oder Walken. Erste Studien deuten darauf hin, dass selbst regelmäßige Spaziergänge oder flottes Gehen bei Rückenschmerzen helfen können. Regelmäßiges Bewegungstraining wie Gymnastik, Kräftigungs- und Stabilitätsübungen für die Oberkörpermuskulatur oder auch Dehnübungen der Oberschenkel und Hüftmuskulatur können sogar helfen, Rückfälle von nicht-spezifischen Kreuzschmerzen vorzubeugen. Solche Übungen werden z.B. bei Pilates oder Yoga gemacht.

Mythos IV - Vom krummen Sitzen kriegt man Rückenschmerzen.

Die gute Nachricht: Eine schlechte Haltung ist meist nicht die Ursache für Rückenschmerzen. Ob wir krumm oder gerade sitzen oder stehen, spielt als Ursache für Rückenschmerzen keine Rolle. Aber: keine Haltung ist so gut, dass sie längere Zeit eingenommen werden sollte. Sowohl im Büro als auch daheim, verharren wir oft zu lange in derselben Position. Durch die fehlende Bewegung werden die Gelenke im Rücken stark belastet. Der Schmerz entsteht dann als Schutzreaktion. Deshalb kann es sogar entspannend sein, den Rücken einmal durchhängen zu lassen.

Mythos V - Bei Rückenschmerzen muss der Arzt Massagen verschreiben.

Nicht jeder Arzt verschreibt eine Massage bei Rückenschmerzen. Muss er auch nicht. Denn zumindest bei akuten Kreuzschmerzen ohne erkennbare Ursache ist der Nutzen dieser Therapieform derzeit nicht durch wissenschaftliche Studien belegt. Daher rät die ärztliche Leitlinie für Nicht-spezifische Kreuzschmerzen von einer Verschreibung ab. Der Grund: Es sollten eher Bewegung und Aktivierungen im Fokus der Behandlung stehen und keine Behandlungen, die einem passivem Verhalten Vorschub leisten. Der Leitlinie zufolge können Massagen aber durchaus als ein Behandlungsbaustein bei chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerzen zum Einsatz kommen. Die Wirkung ist eher gering, aber Massagen können zum Wohlbefinden der Betroffenen beitragen und dadurch möglicherweise die Bereitschaft fördern, sich mehr zu bewegen.

Fünf gängige Rückenmythen im Überblick:

  • Mit bildgebenden Verfahren wie z.B. Röntgen lässt sich immer die Ursache von Rückenschmerzen finden.
  • Meistens sind Bandscheiben an den Rückenschmerzen schuld.
  • Durch häufige Belastung, z.B. beim Sport, nutzt sich der Rücken ab.
  • Vom krummen Sitzen kriegt man Rückenschmerzen.
  • Bei Rückenschmerzen muss der Arzt mir Massagen verschreiben.

Tag der Rückengesundheit – zusammen mehr bewegen!
Physiotherapie hilft bei Rückenschmerzen und kann diesen vorbeugen

Rückenschmerzen bleiben Volkskrankheit Nummer 1 - praktisch jeder ist mindestens einmal im Laufe seines Lebens betroffen. Bei manchen schlägt der Schmerz ein wie ein Blitz, bei anderen kommt er schleichend und wird mit der Zeit immer schlimmer. Bei manchen bleibt der Schmerz nur wenige Tage, aber bei immer mehr Betroffenen dauern die Beschwerden länger als zwölf Wochen und werden damit zu chronischen Schmerzen. Das muss nicht sein! Am 15. März ist Tag der Rückengesundheit – ein perfekter Anlass, um über Ursachen Möglichkeiten der Vorbeugung sowie die Therapie von Rückenbeschwerden zu berichten. Tatsache ist, dass in Deutschland Rückenschmerzen seit Jahren die häufigste Ursache für Besuche in einer Arztpraxis sind. Etwa 25 Prozent der Besuche bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin erfolgt aufgrund von Rückenschmerzen. Die Ursachen für Rückenschmerzen sind vielfältig: monotone Körperhaltung und vor allem Bewegungsmangel sind die Hauptgründe für das Auftreten von Rückenschmerzen. Aber auch anhaltender Stress und ungewohnte körperliche Belastungen können Rückenschmerzen begünstigen. Es gibt spezifische und nicht- oder unspezifische Rückenschmerzen. Im Gegensatz zu nichtspezifischen Rückenschmerzen haben spezifische Rückenschmerzen eine eindeutig feststellbare Ursache wie zum Beispiel ein Bandscheibenvorfall. Mehr als dreiviertel aller Rückenschmerzen sind allerdings unspezifisch. Es liegen dabei keine strukturellen Veränderungen vor, auf die die Schmerzen zurückzuführen sind.
Handeln statt Abwarten Haben sich erst einmal Rückenschmerzen eingestellt, so ist es wichtig, sofort etwas zu unternehmen. „Eine Chronifizierung der Schmerzen muss unter allen Umständen vermieden werden“, betont Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie. Besonders wichtig ist dabei, trotz Schmerzen möglichst aktiv zu bleiben. Ziele einer physiotherapeutischen Behandlung bei Rückenschmerzen sind Schmerzlinderung, Training der Muskulatur und Wiederherstellung der normalen Beweglichkeit. Gerade bei chronischen Rückenschmerzen kann eine gezielte Physiotherapie den „Teufelskreis“ Schmerz durchbrechen und wieder für mehr Lebensqualität bei den Betroffenen sorgen. Nach der akuten Schmerzphase sollten Betroffene konsequent am Ball bleiben. Denn: Wenn die Beschwerden nachlassen und Alltagshektik oder Bürostress wieder in den Vordergrund rücken, bleiben Bewegung und gute Vorsätze oftmals schnell auf der Strecke. Das kann sich mit neuen Schmerzen rächen - ein Teufelskreis entsteht. Am besten ist es deswegen, die erarbeiteten Übungen so in den Tagesablauf zu integrieren, dass sie zu einer Selbstverständlichkeit werden, rät die Expertin. Gerade bei der Auswahl der richtigen Übungen unterstützen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und geben praktische Tipps zur Selbsthilfe.
Vorbeugen ist besser als Therapieren Egal, ob im Büro, Homeoffice oder in der Freizeit – so lassen sich Rückenschmerzen vorbeugen:
• Treiben Sie ein- bis zweimal in der Woche Sport. Das stärkt die Rückenmuskulatur und bietet dem Schmerz weniger Angriffspunkte. Besonders empfehlenswert sind Ausdauersportarten, wie Schwimmen, Walking oder gezielte Rückenübungen, die ganz einfach in den Alltag eingebaut werden können.
• Vermeiden Sie beispielsweise stundenlanges Sitzen und einseitige körperliche Belastungen. Ein ergonomischer Arbeitsplatz und wechselnde Haltungen beugen Verspannungen der Muskulatur und damit drohenden Beschwerden vor.
• Auch im Büro muss man nicht für alle Tätigkeiten sitzen. Gerade Telefonate oder auch Besprechungen können auch gut im Stehen erledigt werden.
• Mit einem Spaziergang in der Mittagspause sorgen Sie außerdem für mehr Bewegung in Ihrem Alltag. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten helfen gezielt dabei, Risikofaktoren für Rückenschmerzen im Alltag zu verringern und vorhandene Beschwerden zu beseitigen. Entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Nähe finden Interessierte bundesweit mithilfe der Physiotherapeutensuche des Deutschen Verbandes für Physiotherapie – einfach hier klicken.

Tag der Rückengesundheit 2023
Die Aktion Gesunder Rücken e.V. schafft Aufmerksamkeit für mehr Rückengesundheit

Rückengesund leben: Warum sollte ich das tun? Und wie geht das? Diesen Fragen widmet sich der “Tag der Rückengesundheit” am 15. März. Initiatoren sind die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V. und der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e.V. Neben dem Thema Prävention und Aufklärungsarbeit legen die Experten für Rückengesundheit aber auch Wert auf Angebote für Patienten mit Rückenschmerzen. Menschen aller Altersklassen sollen so erfahren, wie sie ihrem Rücken gerecht werden – und zwar mit allen Sinnen.

Gesund leben lässt sich lernen. Denn wie wir leben und unseren Alltag gestalten, hat viel mit Gewohnheiten zu tun. Lernen heißt üben. Und ungesunde Gewohnheiten lassen sich ändern – wenn wir es richtig angehen. Genau darauf macht der Tag der Rückengesundheit am 15. März bundesweit aufmerksam. Das Motto “Rückengesund – mit Herz, Hand und Verstand” bedient sich dabei der Herangehensweise des Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi.

Denken, Fühlen und Handeln im Rücken-Alltag miteinander verbinden

Die Formel “Lernen mit Kopf, Herz und Hand” fasst die drei Dinge zusammen, die aus Pestalozzis Sicht die Basis für ein erfolgreiches Lernen bilden: Denken, Fühlen und Handeln sollen miteinander verbunden werden, indem möglichst viele unterschiedliche Sinne angesprochen werden. “Wir wollen Aufmerksamkeit und ein Bewusstsein für das Thema Rückengesundheit schaffen”, sagt AGR-Geschäftsführer Detlef Detjen. Mit dem Tag der Rückengesundheit wollen die AGR und der BdR die Bedeutung einer rückengerechten Lebensweise für jeden Einzelnen stärken. “Die Menschen sollen nicht nur verstehen, wie man rückengesund lebt, sondern dies auch spüren und fühlen”, schildert Detjen das übergeordnete Ziel des Aktionstags. “Wer rückengesund leben möchte, muss unsere Botschaften verinnerlichen, beherzigen und im Alltag dann auch umsetzen.” Das reine Verstehen allein reiche in der Regel nicht aus.

Den Rücken in allen Lebensbereichen und Altersklassen stärken

“Deshalb gibt es neben einem Online-Forum zum Thema Rückenschmerzen mit einem Orthopäden und einem Webinar zum Thema Schlafen auch weitere praxisorientierte Online-Angebote zum Tag der Rückengesundheit, die sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden. Denn eigentlich zahlt unser komplettes Leben, unser Alltag, unser Verhalten in Beruf und Freizeit auf unsere Rückengesundheit ein”, sagt Detjen. Das Spektrum reicht deshalb weiter über ein Seminar zum rückengerechten Arbeitsplatz und einen Workshop zur Stressbewältigung für berufstätige Mütter bis hin zu einem Workout mit der Erfinderin des FLEXI-BAR ® und einer Qigong-Entspannung.

Darüber hinaus liefert die AGR laut Detjen das ganze Jahr über auch Tipps zu Produkten, die die Rückengesundheit fördern – vom Schulranzen über Bürostühle, Sofas und Autositze bis hin zu Trainingsgeräten und Schuhen. “Denn unser Rücken ist überall dabei und hat selten eine Pause.” Sogar im Schlaf gebe es viele Faktoren zu beachten, die einen gesunden Rücken fördern - oder eben auch nicht. “Rückenschmerzen in der Nacht sind ein zentrales Thema, das häufig unterschätzt wird und die Lebensqualität der Betroffenen akut und deutlich senkt”, unterstreicht Boris Thomas, Geschäftsführer des mittelständischen Bettenherstellers lattoflex. Das Unternehmen zählt zur Gruppe der Förderer des Tags der Rückengesundheit und hat sich der Mission verschrieben, den Menschen mit rückenfreundlichen Produkten eine erholsame Nacht zu schenken. lattoflex gilt als der Erfinder des Lattenrostes. “Wir sind froh, dass es für unsere Produkte Auszeichnungen wie das AGR-Gütesiegel gibt”, sagt Thomas. Für viele seiner Kunden sei dies ein unabhängiges Signal für die Qualität der Produkte.

Verhaltenstipps zur Prävention und für mehr Rückengesundheit – und das in jedem Alter
“Wir sehen unser Gütesiegel als eine Art Lotse für den Verbraucher durch den Produktdschungel”, ergänzt Detjen. Wer Ausschau nach einer neuen Matratze, einem neuen Fahrrad oder Schreibtisch halte und seinem Rücken etwas Gutes tun wolle, der sei bei der AGR genau richtig. Denn deren Service reiche weit über das Gütesiegel hinaus: Auf der AGR-Website etwa gibt es Checklisten zum Einstellen höhenverstellbarer Schreibtische und Bürostühle ebenso wie Schaubilder mit Detailinfos zum ergonomischen Sitzen im Auto. “Wer viele Stunden am Tag im Auto oder am Schreibtisch verbringt, erhält bei uns konkrete Tipps, wie er für seinen Rücken vorsorgen kann und worauf dabei zu achten ist”, erklärt Detjen. Auch wer sich zuhause entspannen möchte und sich einen Relaxsessel gönnt, sollte auf ergonomische Aspekte wie passende Bemaßungen und die Lordosenstütze achten. “Darüber hinaus haben wir Tipps für die Gartenarbeit wie das ergonomische Halten einer Heckenschere oder Hinweise zur idealen Arbeitshöhe beim Rasentrimmen”, weist Detjen auf das weite thematische Spektrum der Rückengesundheit hin. Auch die Themen Freizeit und Sport kommen nicht zu kurz: So gibt es zahlreiche Hilfestellungen etwa zum Thema rückengerechtes Fahrradfahren - von der Sattelform über die anatomisch passenden Fahrradgriffe bis hin zu einer Checkliste für rückengerechte Stepper-Fahrräder als Alternative zum Fahrrad. “Prävention und Rückengesundheit liegen uns wirklich sehr am Herzen”, beschreibt Detjen das Selbstverständnis der AGR. “Unsere Wirbelsäule bildet das Rückgrat unseres Körpers, unser Rücken sollte uns aller Mühen Wert sein – und das in jedem Alter.” Das fange bei der Auswahl der Babywippe für die Jüngsten an, reiche über eine weiche und flexible Sohle bei Kinderschuhen und das richtige Einstellen der Schultergurte bei Schulranzen bis hin zur Auswahl von Spezialschuhen mit und ohne Einlagen im Erwachsenenalter.

Rückenschmerzen sind in Deutschland das Volksleiden Nr. 1

Drei von vier Deutschen leiden mindestens einmal im Leben unter Rückenschmerzen: Typisch dabei ist, dass sie ab einem Lebensalter von etwa 30 oder 40 Jahren plötzlich auftreten und innerhalb einiger Tage oder Wochen auch wieder verschwinden. “Das Beste, was Sie tun können, ist weiter ihrem Alltag nachzugehen und so gut es geht körperlich aktiv zu bleiben”, sagt BdR-Vorstand und Rücken-Experte Ulrich Kuhnt (siehe Interview). Doch das wüssten die wenigsten Menschen. Genau da wollen die beiden Initiatoren des Tags der Rückengesundheit ansetzen – ebenso wie beim Thema Prävention: Am besten sei es natürlich, bereits im Voraus den Rücken so zu stärken, dass es erst gar nicht zu dem schmerzhaften Erlebnis komme. “Genau deswegen sind Aktionstage wie dieser zum Volksleiden Nummer 1 in Deutschland so wertvoll und wichtig”, bestätigt Boris Thomas von Hersteller-Seite. Das Bewusstsein für einen gesunden Rücken müsse weiter gesteigert werden. Inzwischen kämen zwar schon 20 Prozent seiner Kunden zu ihm, um sich rein präventiv über rückengesunde Betten zu informieren, “aber da ist noch Luft nach oben.”

Keine Angst vor Rückenschmerzen: Sie können etwas dagegen tun.

Anders ist die Lage bei Menschen, die bereits Rückenschmerzen haben: Sie müssen nicht mehr von der Notwendigkeit passender Produkte überzeugt werden. “Aber auch sie brauchen einen Wegweiser”, sagt Detjen. Die Aktion Gesunder Rücken e. V. verstehe sich deshalb als eine Art “Verbraucherzentrale für Rückengesundheit” und werde auch von Ärzten und Therapeuten entsprechend weiterempfohlen. “Wir wollen hier vor allem Mut machen und den Betroffenen zeigen, dass sie nicht allein sind”, sagt Detjen. Denn Rückenschmerzen lassen sich in den Griff bekommen. Im Verzeichnis der AGR-Webseite finden sich auch Kontakte zu AGR zertifizierten Fachgeschäften, zu medizinischen Verbänden sowie zu Ergonomie-Experten für rückengerechte Verhältnisprävention.

Ganz im Sinne der Kooperation mit der AGR informiert der BdR auch über das Angebot der Rückenschulen, deren Kurse deutschlandweit zu finden sind. “In unserem ganzheitlichen Präventionskonzept wollen wir den Fokus der Teilnehmer auf ihre Gesundheit und ihren Lebensstil lenken und sie dabei unterstützen, Veränderungen zu bewirken, die ihnen spürbar gut tun“, erklärt Kuhnt. Der Sportpädagoge versteht die Arbeit der Rückenschulen ebenso wie den Tag der Rückengesundheit als Bildungsauftrag. Denn: “Wir wollen die Kompetenz jedes Einzelnen verbessern, mit dem eigenen Körper achtsam und bewusst umzugehen.” Ein rückengesundes Leben lasse sich lernen – und sollte das jedem Einzelnen auch in jedem Alter Wert sein.

Weitere Informationen zum Tag der Rückengesundheit finden Sie im Internet unter www.agr-ev.de/tdr. Dort finden Sie auch zahlreiche Videos, ein Booklet mit
Gesundheitsinformationen, Details zu den Angeboten der offiziellen Förderer sowie einen Kalender mit allen Veranstaltungen zum Aktionstag – vor Ort oder online.

13.03.2023 DGA | Quelle: Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V.

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    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Fax: 02452 - 978606
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Berufsbezeichnung: Physiotherapeuten verliehen in den Niederlanden

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Aufsichtsbehörde:
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Valkenburger Straße 45
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